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Stellungnahme zur Verordnung
über die Durchführung von Mitarbeitendenjahresgesprächen
- Der Vorstand des
Thüringer Pfarrvereins teilt die Beweggründe,
die zur Einführung dieser Gespräche beigetragen
haben, nämlich insbesondere die mangelnde Wahrnehmung
und Würdigung der Arbeit von Pastorinnen, Pfarrern
und Mitarbeitern als einen großen Schatz der
Kirche.
- Mit Sorge wird
aber gesehen, dass durch die Übernahme von Instrumentarien
aus der Wirtschaft, auch deren Gesetzmäßigkeiten
im Umgang miteinander Einzug halten könnten.
Die Vokabeln "Personalentwicklung" und "Personalentwicklungsmaßnahmen"
degradieren die Mitarbeiter und besonders die
Pfarrer und Pastorinnen zum Personal einer Organisation.
Dies wird unserer Vorstellung von der Kirche
Jesu Christi nicht gerecht und ist ein Ausdruck
für den Verlust der Dienstgemeinschaft (vgl.
auch 4.-6.). Vom Verband der Pfarrvereine wie
auch von der Gesamtpfarrervertretung der VELKD
wird ebenfalls mit Sorge gesehen, dass so der
Dienst der ordinierten Pastorinnen und Pfarrer
kongruent jedem anderen Dienst in der Kirche
werden könnte.
- Es besteht die
Gefahr, dass die Mitarbeitendenjahresgespräche
die bisherigen Kontakte zu den Mitarbeitern
ersetzen könnten, was eine aktuelle Tendenz
verstärkt und in Frage stellt, ob die seelsorgerische
Begleitung von Pastorinnen, Pfarrern und Mitarbeitern
noch gewährleistet werden wird.
- In § 1 sind vom
betroffenen Personenkreis Superintendenten,
Oberkirchenräte und der Landesbischof ausgenommen.
Dadurch wird der Abstand zwischen den Ebenen
innerhalb der Landeskirche vergrößert. Die Gespräche
könnten als ein Instrumentarium für den Umgang
der "oberen Ebenen" mit der "untersten Ebene"
gesehen werden.
- Es wird vorgeschlagen,
§ 3 Abs. 1 und "Im Übrigen" von Abs. 2 zu streichen.
Denn es ist unklar, warum in §3 Abs. 1 ausschließlich
für Pfarrer und Mitarbeiter genauestens geregelt
ist, was für andere Personen in Abs. 2 sehr
einfach beschrieben wurde und vergleichsweise
große Freiheit gewährleistet. Mindestens muss
ermöglicht werden, das Mitarbeitendenjahresgespräch
nicht nur mit dem unmittelbaren Vorgesetzten
bzw. dem Oberpfarrer durchzuführen sind.
- Für die Mitarbeitendenjahresgespräche
werden 4,5 neue Stellen geschaffen (je Superintendentur
0,25), während gleichzeitig im Gemeindebereich
in den nächsten Jahren z.T. drastisch Stellen
reduziert werden müssen. Die behauptete Notwendigkeit
der Stellenkürzung wird damit konterkariert.
Die damit verbundene Tendenz, Stellen und Mittel
von unten nach oben, von den Gemeinden zur Verwaltung
bzw. Dienstaufsicht zu verschieben, wird mit
großer Sorge gesehen. Die Verbindung der Superintendenten
zu den Gemeinden und das Verständnis für diesen
Arbeitsbereich wird dadurch weiter geschwächt.
Auch wenn der Vorstand die damit auf die Superintendenten
zukommende Belastung, insbesondere durch den
damit verbundenen Verwaltungsaufwand, sieht,
gehörte die Wahrnehmung und Wertschätzung der
Pastorinnen, Pfarrer und Mitarbeiter doch bisher
auch schon zu seinen ureigensten Aufgaben. Die
Schaffung von zusätzlichen Stellen erscheint
auch im Vergleich mit der Gemeindeberatung und
dem Dienst der Pfarrervertretung, die jeweils
insbesondere in Konfliktfällen und zu deren
Vermeidung unter großem Zeitaufwand Erhebliches
leisten, nicht gerechtfertigt.
- Für die Wahrung
der Vertraulichkeit (§ 4 Abs. 4) schlägt der
Vorstand vor, bei Weggang des Ortspfarrers bzw.
des Superintendenten, die Unterlagen zurückzugeben.
Das Mindeste jedoch sollte die verbindliche
Vollzugsmeldung der Vernichtung sein. Dies sollte
ohnehin in festzulegenden Zeitabständen geschehen,
damit sich diese Unterlagen nicht zu einer zweiten,
geheimen Personalakte entwickeln. Wenn ein Pfarrer
die Superintendentur verlässt, sollte sichergestellt
sein, dass Unterlagen nicht auf dem Dienstweg
nachgereicht werden.
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