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Stellungnahmen des Vorstandes des Thüringer Pfarrvereins

Stellungnahme zur Verordnung über die Durchführung von Mitarbeitendenjahresgesprächen

  1. Der Vorstand des Thüringer Pfarrvereins teilt die Beweggründe, die zur Einführung dieser Gespräche beigetragen haben, nämlich insbesondere die mangelnde Wahrnehmung und Würdigung der Arbeit von Pastorinnen, Pfarrern und Mitarbeitern als einen großen Schatz der Kirche.
  2. Mit Sorge wird aber gesehen, dass durch die Übernahme von Instrumentarien aus der Wirtschaft, auch deren Gesetzmäßigkeiten im Umgang miteinander Einzug halten könnten. Die Vokabeln "Personalentwicklung" und "Personalentwicklungsmaßnahmen" degradieren die Mitarbeiter und besonders die Pfarrer und Pastorinnen zum Personal einer Organisation. Dies wird unserer Vorstellung von der Kirche Jesu Christi nicht gerecht und ist ein Ausdruck für den Verlust der Dienstgemeinschaft (vgl. auch 4.-6.). Vom Verband der Pfarrvereine wie auch von der Gesamtpfarrervertretung der VELKD wird ebenfalls mit Sorge gesehen, dass so der Dienst der ordinierten Pastorinnen und Pfarrer kongruent jedem anderen Dienst in der Kirche werden könnte.
  3. Es besteht die Gefahr, dass die Mitarbeitendenjahresgespräche die bisherigen Kontakte zu den Mitarbeitern ersetzen könnten, was eine aktuelle Tendenz verstärkt und in Frage stellt, ob die seelsorgerische Begleitung von Pastorinnen, Pfarrern und Mitarbeitern noch gewährleistet werden wird.
  4. In § 1 sind vom betroffenen Personenkreis Superintendenten, Oberkirchenräte und der Landesbischof ausgenommen. Dadurch wird der Abstand zwischen den Ebenen innerhalb der Landeskirche vergrößert. Die Gespräche könnten als ein Instrumentarium für den Umgang der "oberen Ebenen" mit der "untersten Ebene" gesehen werden.
  5. Es wird vorgeschlagen, § 3 Abs. 1 und "Im Übrigen" von Abs. 2 zu streichen. Denn es ist unklar, warum in §3 Abs. 1 ausschließlich für Pfarrer und Mitarbeiter genauestens geregelt ist, was für andere Personen in Abs. 2 sehr einfach beschrieben wurde und vergleichsweise große Freiheit gewährleistet. Mindestens muss ermöglicht werden, das Mitarbeitendenjahresgespräch nicht nur mit dem unmittelbaren Vorgesetzten bzw. dem Oberpfarrer durchzuführen sind.
  6. Für die Mitarbeitendenjahresgespräche werden 4,5 neue Stellen geschaffen (je Superintendentur 0,25), während gleichzeitig im Gemeindebereich in den nächsten Jahren z.T. drastisch Stellen reduziert werden müssen. Die behauptete Notwendigkeit der Stellenkürzung wird damit konterkariert. Die damit verbundene Tendenz, Stellen und Mittel von unten nach oben, von den Gemeinden zur Verwaltung bzw. Dienstaufsicht zu verschieben, wird mit großer Sorge gesehen. Die Verbindung der Superintendenten zu den Gemeinden und das Verständnis für diesen Arbeitsbereich wird dadurch weiter geschwächt. Auch wenn der Vorstand die damit auf die Superintendenten zukommende Belastung, insbesondere durch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand, sieht, gehörte die Wahrnehmung und Wertschätzung der Pastorinnen, Pfarrer und Mitarbeiter doch bisher auch schon zu seinen ureigensten Aufgaben. Die Schaffung von zusätzlichen Stellen erscheint auch im Vergleich mit der Gemeindeberatung und dem Dienst der Pfarrervertretung, die jeweils insbesondere in Konfliktfällen und zu deren Vermeidung unter großem Zeitaufwand Erhebliches leisten, nicht gerechtfertigt.
  7. Für die Wahrung der Vertraulichkeit (§ 4 Abs. 4) schlägt der Vorstand vor, bei Weggang des Ortspfarrers bzw. des Superintendenten, die Unterlagen zurückzugeben. Das Mindeste jedoch sollte die verbindliche Vollzugsmeldung der Vernichtung sein. Dies sollte ohnehin in festzulegenden Zeitabständen geschehen, damit sich diese Unterlagen nicht zu einer zweiten, geheimen Personalakte entwickeln. Wenn ein Pfarrer die Superintendentur verlässt, sollte sichergestellt sein, dass Unterlagen nicht auf dem Dienstweg nachgereicht werden.
 
 
 

 

Thüringer Pfarrverein e. V.