Stellungnahme zur Visitationsverordnung
Aber die drei ältesten Söhne Isais waren mit Saul
in den Krieg gezogen. Isai aber sprach zu seinem Sohn
David: Nimm für deine Brüder diesen Scheffel geröstete
Körner und diese zehn Brote und bringe sie eilends
ins Lager zu deinen Brüdern; und diese zehn frischen
Käse bringe dem Hauptmann und sieh nach deinen Brüdern,
ob's ihnen gutgeht, und bringe auch ein Unterpfand
von ihnen mit. 1.Sam 17, 13a.17-18
Im 1. Buch Samuel erkundigt sich der Vater Isai nach
seinen Söhnen, weil er sich offensichtlich um ihr
Leben und ihr Wohlbefinden sorgt. Er sendet seinen
jüngsten Sohn David. Zu diesem Besuch schickt er seinen
Söhnen etwas mit, was sie erfreut - geröstete Körner
- und ihr Leben erhält - zehn Brote. (Davon, dass
der Hauptmann mit zehn frischen Käsen wohlgestimmt,
man kann auch sagen, bestochen wird, wollen wir hier
nicht weiter reden.) Am wichtigsten ist aber, dass
er sich nach seinen Söhnen als Personen erkundigt
mit dem Ziel zu erfahren, dass es ihnen gut gehe.
Er erkundigt sich nicht danach, welchen Lauf der Krieg
nimmt. Die Menschen und seine Liebe zu ihnen stehen
im Mittelpunkt.
- Die Thüringer Pfarrervertretung begrüßt, dass
die Überarbeitung der bisherigen Visitationsordnung
in Angriff genommen wurde, ebenso die Absicht,
die Gemeinden stärker in den Blick zu nehmen.
- Die Pfarrervertretung bedauert, dass dies bei
der Erarbeitung nicht in der Weise zum Tragen
kam, dass Vertreter der Gemeinden, also Kirchenälteste,
mit geeigneten Methoden beteiligt wurden. So bleibt
es aus Sicht der Gemeinde ein Instrument der Kirchenleitung.
- Ebenso wenig wurde die Pfarrervertretung als
Möglichkeit genutzt, Pastorinnen und Pfarrer im
aktiven Dienst als Betroffene einzubeziehen. Dies
hätte die Akzeptanz der neuen Ordnung in der Pfarrerschaft
erheblich verbessern können. Auch hier muss der
Eindruck entstehen, gegen den alle Beteuerungen
nichts helfen werden, es bleibe wie bisher ein
Kontrollinstrument der Kirchenleitung.
- Eine wichtige geistliche Frage ist die nach
dem Gottesdienstverständnis anlässlich einer Visitation.
Sowohl im § 7 Abs. 1 wie auch im § 9 scheint das
nicht klar und bewusst zu sein. Es müsste stärker
herausgearbeitet werden, welchen Stellenwert anlässlich
dieses Gemeindebesuches die Gottesdienste haben
und deshalb gemeinsam festlich gefeiert werden.
Auch wenn über deren Gestaltung gesprochen werden
kann, selbstverständlich auch kritisch, muss doch
klargestellt werden, jeder, der ihn besucht, ist
in erster Linie Teilnehmer, nicht Beobachter.
Der Gottesdienst sollte deshalb als besonderer
Ort der Ermutigung der Gemeinde weit stärker betont
werden. Dies scheint in der vorliegenden Fassung
der Visitationsordnung aus dem Blick geraten zu
sein, zumal ein Sakramentsgottesdienst nicht mehr
wie bisher ausdrücklich vorgesehen ist.
- Der Besuch der Gemeinde, also die Wahrnehmung
der Gemeindeglieder, tritt in den Hintergrund.
Der Besuch einzelner Gemeindeglieder ist wie in
der bisher gültigen Ordnung in §7 Abs. 5 leider
nicht mehr vorgesehen (siehe oben!). Es bleibt
auch die Frage, wenn es tatsächlich um einen Besuch
der Gemeinde geht, ob der Begriff Visitation besser
durch Gemeindebesuch zu ersetzen ist, damit von
den Besuchten verstanden werden kann, mit welcher
Absicht die Besucher kommen werden und es sich
nicht um ein kirchliches Aufsichtsinstrument handelt.
- Der Fragebogen:
- Positiv ist, dass das Gemeindeleben im Fragebogen
tatsächlich vor der Pfarramtsverwaltung abgefragt
wird.
- Insgesamt ist der Fragebogen aber zu umfänglich
und ist von den Kirchenältesten im Ehrenamt
(!) allein keinesfalls zu bewältigen. Es bleibt
zu befürchten, dass das Ausfüllen dem/der
PfarrstelleninhaberIn überlassen bleiben wird.
Statistische Fragen sollten auf ein notwendiges
Minimum reduziert werden. (Meldungen werden
bereits hinreichend abgefordert.)
- Fragen zur geistlichen Ausrichtung und Arbeit
der Kirchgemeinde fehlen völlig.
- Der Umfang der Fragen, die kaum eine Möglichkeit
auslassen, kann als "Soll" verstanden werden
und weckt so das Gefühl defizitären Gemeindelebens,
wenn nicht alles mit "Ja " beantwortet wird.
- Es fehlen Regeln zu einer gerechten Reihenfolge
von Visitationen in einer Superintendentur.
- Unklar bleibt, was Schwerpunktvisitationen gem.
§3 Abs. 2 Visitationsordnung sind.
- Für das Abschlussprotokoll wären Kriterien hilfreich,
auch um zu verhindern, dass der/die PfarrstelleninhaberIn
doch wieder ins Zentrum geraten.
- Positiv wird der Verzicht auf Manuskripte von
Pastorin/Pfarrer gesehen, so wird tatsächlich
das Gemeindeleben in den Blick genommen und keine
weitere katechetische oder homiletische Prüfung
durchgeführt.
- Auf die Prüfung der Kirchrechnung kann und sollte
verzichtet werden. Sofern die Prüfungsbehörde
den Jahresabschluss zeitnah prüft, dürfte eine
Kontrolle zur Visitation nicht erforderlich sein.
- Zu Beginn des 2. Absatzes der Präambel sollte
vor "Visitation" der Artikel "Die" ergänzt werden.
- Die Zeitangaben "14 Tage" in § 7 Abs. 5 und
in der Einführung unter B. 5. "eine Woche" sollten
in Einklang gebracht werden.
Das sogenannte Visitationsteam (Wäre hier nicht
auch ein deutscher Begriff günstiger als die neudeutsche,
bzw. latenglische Vokabel?) kann von einer Kirchgemeinde/Gemeindekirchenrat
leicht als die geballte kirchliche Aufsicht empfunden
werden. Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden,
dass die Besucher gern gesehene und nicht nur gern
verabschiedete Gäste sind. Von großer Bedeutung
wird sein, dass die Visitation als etwas Positives
wahrgenommen werden kann. Um noch einmal an Isai
zu erinnern: Was haben die Besucher mitzubringen,
was der Freude und der Lebenserhaltung dient? Welches
Unterpfand wird von der Kirchenleitung für die Lebendigkeit
der Gemeinde erwartet: reichlich fließende Kirchensteuern,
ein nach neuen Methoden arbeitender GKR, ordentliche
Pfarramtsführung, geistliches Leben ...? Grundsätzlich
wird die Absicht der neuen Regelungen positiv gesehen,
die Verordnung selbst bleibt aber hinter den gesteckten
Zielen zurück. Die Arbeitsgruppe konnte die bisherige
Praxis gedanklich nicht hinter sich lassen. Die
Chance einer wirklichen, auch geistlichen Erneuerung
der Visitation wird nicht genutzt. Die genaugenommen
auf einen Verwaltungsakt beschränkten Vorbereitungen
sind dafür sicheres Indiz. Die Entwicklung unserer
Kirche wird vorrangig als Finanz- und PR-Krise gesehen
und bearbeitet, ist aber auch eine geistliche. Die
Pfarrervertretung bittet darum, die Verordnung diesbezüglich
nochmals zu überprüfen.