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Stellungnahme zur Visitationsverordnung

Aber die drei ältesten Söhne Isais waren mit Saul in den Krieg gezogen. Isai aber sprach zu seinem Sohn David: Nimm für deine Brüder diesen Scheffel geröstete Körner und diese zehn Brote und bringe sie eilends ins Lager zu deinen Brüdern; und diese zehn frischen Käse bringe dem Hauptmann und sieh nach deinen Brüdern, ob's ihnen gutgeht, und bringe auch ein Unterpfand von ihnen mit. 1.Sam 17, 13a.17-18

Im 1. Buch Samuel erkundigt sich der Vater Isai nach seinen Söhnen, weil er sich offensichtlich um ihr Leben und ihr Wohlbefinden sorgt. Er sendet seinen jüngsten Sohn David. Zu diesem Besuch schickt er seinen Söhnen etwas mit, was sie erfreut - geröstete Körner - und ihr Leben erhält - zehn Brote. (Davon, dass der Hauptmann mit zehn frischen Käsen wohlgestimmt, man kann auch sagen, bestochen wird, wollen wir hier nicht weiter reden.) Am wichtigsten ist aber, dass er sich nach seinen Söhnen als Personen erkundigt mit dem Ziel zu erfahren, dass es ihnen gut gehe. Er erkundigt sich nicht danach, welchen Lauf der Krieg nimmt. Die Menschen und seine Liebe zu ihnen stehen im Mittelpunkt.

  1. Die Thüringer Pfarrervertretung begrüßt, dass die Überarbeitung der bisherigen Visitationsordnung in Angriff genommen wurde, ebenso die Absicht, die Gemeinden stärker in den Blick zu nehmen.

  2. Die Pfarrervertretung bedauert, dass dies bei der Erarbeitung nicht in der Weise zum Tragen kam, dass Vertreter der Gemeinden, also Kirchenälteste, mit geeigneten Methoden beteiligt wurden. So bleibt es aus Sicht der Gemeinde ein Instrument der Kirchenleitung.

  3. Ebenso wenig wurde die Pfarrervertretung als Möglichkeit genutzt, Pastorinnen und Pfarrer im aktiven Dienst als Betroffene einzubeziehen. Dies hätte die Akzeptanz der neuen Ordnung in der Pfarrerschaft erheblich verbessern können. Auch hier muss der Eindruck entstehen, gegen den alle Beteuerungen nichts helfen werden, es bleibe wie bisher ein Kontrollinstrument der Kirchenleitung.

  4. Eine wichtige geistliche Frage ist die nach dem Gottesdienstverständnis anlässlich einer Visitation. Sowohl im § 7 Abs. 1 wie auch im § 9 scheint das nicht klar und bewusst zu sein. Es müsste stärker herausgearbeitet werden, welchen Stellenwert anlässlich dieses Gemeindebesuches die Gottesdienste haben und deshalb gemeinsam festlich gefeiert werden. Auch wenn über deren Gestaltung gesprochen werden kann, selbstverständlich auch kritisch, muss doch klargestellt werden, jeder, der ihn besucht, ist in erster Linie Teilnehmer, nicht Beobachter. Der Gottesdienst sollte deshalb als besonderer Ort der Ermutigung der Gemeinde weit stärker betont werden. Dies scheint in der vorliegenden Fassung der Visitationsordnung aus dem Blick geraten zu sein, zumal ein Sakramentsgottesdienst nicht mehr wie bisher ausdrücklich vorgesehen ist.

  5. Der Besuch der Gemeinde, also die Wahrnehmung der Gemeindeglieder, tritt in den Hintergrund. Der Besuch einzelner Gemeindeglieder ist wie in der bisher gültigen Ordnung in §7 Abs. 5 leider nicht mehr vorgesehen (siehe oben!). Es bleibt auch die Frage, wenn es tatsächlich um einen Besuch der Gemeinde geht, ob der Begriff Visitation besser durch Gemeindebesuch zu ersetzen ist, damit von den Besuchten verstanden werden kann, mit welcher Absicht die Besucher kommen werden und es sich nicht um ein kirchliches Aufsichtsinstrument handelt.

  6. Der Fragebogen:
    1. Positiv ist, dass das Gemeindeleben im Fragebogen tatsächlich vor der Pfarramtsverwaltung abgefragt wird.
    2. Insgesamt ist der Fragebogen aber zu umfänglich und ist von den Kirchenältesten im Ehrenamt (!) allein keinesfalls zu bewältigen. Es bleibt zu befürchten, dass das Ausfüllen dem/der PfarrstelleninhaberIn überlassen bleiben wird. Statistische Fragen sollten auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. (Meldungen werden bereits hinreichend abgefordert.)
    3. Fragen zur geistlichen Ausrichtung und Arbeit der Kirchgemeinde fehlen völlig.
    4. Der Umfang der Fragen, die kaum eine Möglichkeit auslassen, kann als "Soll" verstanden werden und weckt so das Gefühl defizitären Gemeindelebens, wenn nicht alles mit "Ja " beantwortet wird.

  7. Es fehlen Regeln zu einer gerechten Reihenfolge von Visitationen in einer Superintendentur.

  8. Unklar bleibt, was Schwerpunktvisitationen gem. §3 Abs. 2 Visitationsordnung sind.

  9. Für das Abschlussprotokoll wären Kriterien hilfreich, auch um zu verhindern, dass der/die PfarrstelleninhaberIn doch wieder ins Zentrum geraten.

  10. Positiv wird der Verzicht auf Manuskripte von Pastorin/Pfarrer gesehen, so wird tatsächlich das Gemeindeleben in den Blick genommen und keine weitere katechetische oder homiletische Prüfung durchgeführt.

  11. Auf die Prüfung der Kirchrechnung kann und sollte verzichtet werden. Sofern die Prüfungsbehörde den Jahresabschluss zeitnah prüft, dürfte eine Kontrolle zur Visitation nicht erforderlich sein.

  12. Zu Beginn des 2. Absatzes der Präambel sollte vor "Visitation" der Artikel "Die" ergänzt werden.

  13. Die Zeitangaben "14 Tage" in § 7 Abs. 5 und in der Einführung unter B. 5. "eine Woche" sollten in Einklang gebracht werden.

Das sogenannte Visitationsteam (Wäre hier nicht auch ein deutscher Begriff günstiger als die neudeutsche, bzw. latenglische Vokabel?) kann von einer Kirchgemeinde/Gemeindekirchenrat leicht als die geballte kirchliche Aufsicht empfunden werden. Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, dass die Besucher gern gesehene und nicht nur gern verabschiedete Gäste sind. Von großer Bedeutung wird sein, dass die Visitation als etwas Positives wahrgenommen werden kann. Um noch einmal an Isai zu erinnern: Was haben die Besucher mitzubringen, was der Freude und der Lebenserhaltung dient? Welches Unterpfand wird von der Kirchenleitung für die Lebendigkeit der Gemeinde erwartet: reichlich fließende Kirchensteuern, ein nach neuen Methoden arbeitender GKR, ordentliche Pfarramtsführung, geistliches Leben ...? Grundsätzlich wird die Absicht der neuen Regelungen positiv gesehen, die Verordnung selbst bleibt aber hinter den gesteckten Zielen zurück. Die Arbeitsgruppe konnte die bisherige Praxis gedanklich nicht hinter sich lassen. Die Chance einer wirklichen, auch geistlichen Erneuerung der Visitation wird nicht genutzt. Die genaugenommen auf einen Verwaltungsakt beschränkten Vorbereitungen sind dafür sicheres Indiz. Die Entwicklung unserer Kirche wird vorrangig als Finanz- und PR-Krise gesehen und bearbeitet, ist aber auch eine geistliche. Die Pfarrervertretung bittet darum, die Verordnung diesbezüglich nochmals zu überprüfen.