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- Die Pfarrervertretung wurde über den derzeitigen
Stand der Verhandlungen unterrichtet. Eine förmlichen
Aufforderung zur Stellungnahme erfolgte nicht. Sofern
im Zusammenhang mit der Föderation zukünftig Belange
der Pfarrerschaft zu regeln sind, sollte die Pfarrervertretung
über die Information hinaus angemessen beteiligt
werden, nicht nur, um der gesetzlichen Forderung
gerecht zu werden, sondern auch, um eine möglichst
breite Akzeptanz der Entscheidungen sicherzustellen.
- Die Fragen des Bekenntnisses sind in dem Sinne
bedacht worden, dass Bekenntnisfragen durch die
Föderation nicht berührt werden, auch die Zugehörigkeit
zur Velkd nicht in Frage steht. Daran ist unbedingt
festzuhalten. Die Verdienste der Velkd um Liturgie,
Pfarrergesetz u.v.a.m. sind ein hohes Gut, das weithin
zu wenig gewürdigt wird. Bestehende Unterschiede
sollten zu bewussterem Umgang mit dem eigenen geistlichen
Profil genutzt, das Lutherische Bekenntnis Thüringer
Prägung wieder stärker bedacht und gepflegt werden.
- Es besteht die Gefahr, dass lediglich Argumente
der Wirtschaftlichkeit eine Rolle gespielt haben,
wie auch die Hoffnung auf mehr Präsenz im politischen
Alltag. Dabei bleibt aber fraglich, ob tatsächlich
Einsparungen möglich und derartige Hoffnungen erfüllbar
sind, oder ob eine größere Kirche nicht weniger
Identifikationsmöglichkeiten für ihre Mitglieder
bieten wird. Gemeindegliedern könnte es schwerer
fallen, sich in den neuen Strukturen mit größeren
Entfernungen und geringerem persönlichen Kontakt
beheimatet zu fühlen. Der Nachweis tatsächlicher
Kostenersparnis in absehbarer Nähe steht nach wie
vor aus.
- Die Erforschung und Erprobung gemeinsamer Kirchenstrukturen
hat in der zurückliegenden Zeit erhebliche Kräfte
und Finanzmittel gebunden. Dies erscheint problematisch
angesichts der Tatsache, dass gleichzeitig in den
Gemeinden Geld und Personal erheblich reduziert
werden müssen. Wichtig ist es, nach wirklich neuen
Wegen zu suchen, die der zu erwartenden Bevölkerungs-
und Mitgliederentwicklung gerecht werden und nicht
unter Aufrechterhaltung des alten Territorialprinzips
möglicherweise in Kürze überholte Strukturen künstlich
am Leben zu erhalten. Die Absicherung kirchlicher
Kernaufgaben in den Gemeinden muss im Zentrum der
Bemühungen bleiben. Soweit das geschieht, kann die
Zusammenarbeit der Werke positiv gesehen werden.
Wo Verwaltungsstrukturen erheblich differieren,
muss gefragt werden, ob deren Zusammenführung wirklich
sinnvoll ist oder nur erneut Kräfte bindet. Der
Nachweis weit überwiegend positiver Effekte muss
Voraussetzung für die Entscheidung sein.
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