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  1. Die Pfarrervertretung wurde über den derzeitigen Stand der Verhandlungen unterrichtet. Eine förmlichen Aufforderung zur Stellungnahme erfolgte nicht. Sofern im Zusammenhang mit der Föderation zukünftig Belange der Pfarrerschaft zu regeln sind, sollte die Pfarrervertretung über die Information hinaus angemessen beteiligt werden, nicht nur, um der gesetzlichen Forderung gerecht zu werden, sondern auch, um eine möglichst breite Akzeptanz der Entscheidungen sicherzustellen.
  2. Die Fragen des Bekenntnisses sind in dem Sinne bedacht worden, dass Bekenntnisfragen durch die Föderation nicht berührt werden, auch die Zugehörigkeit zur Velkd nicht in Frage steht. Daran ist unbedingt festzuhalten. Die Verdienste der Velkd um Liturgie, Pfarrergesetz u.v.a.m. sind ein hohes Gut, das weithin zu wenig gewürdigt wird. Bestehende Unterschiede sollten zu bewussterem Umgang mit dem eigenen geistlichen Profil genutzt, das Lutherische Bekenntnis Thüringer Prägung wieder stärker bedacht und gepflegt werden.
  3. Es besteht die Gefahr, dass lediglich Argumente der Wirtschaftlichkeit eine Rolle gespielt haben, wie auch die Hoffnung auf mehr Präsenz im politischen Alltag. Dabei bleibt aber fraglich, ob tatsächlich Einsparungen möglich und derartige Hoffnungen erfüllbar sind, oder ob eine größere Kirche nicht weniger Identifikationsmöglichkeiten für ihre Mitglieder bieten wird. Gemeindegliedern könnte es schwerer fallen, sich in den neuen Strukturen mit größeren Entfernungen und geringerem persönlichen Kontakt beheimatet zu fühlen. Der Nachweis tatsächlicher Kostenersparnis in absehbarer Nähe steht nach wie vor aus.
  4. Die Erforschung und Erprobung gemeinsamer Kirchenstrukturen hat in der zurückliegenden Zeit erhebliche Kräfte und Finanzmittel gebunden. Dies erscheint problematisch angesichts der Tatsache, dass gleichzeitig in den Gemeinden Geld und Personal erheblich reduziert werden müssen. Wichtig ist es, nach wirklich neuen Wegen zu suchen, die der zu erwartenden Bevölkerungs- und Mitgliederentwicklung gerecht werden und nicht unter Aufrechterhaltung des alten Territorialprinzips möglicherweise in Kürze überholte Strukturen künstlich am Leben zu erhalten. Die Absicherung kirchlicher Kernaufgaben in den Gemeinden muss im Zentrum der Bemühungen bleiben. Soweit das geschieht, kann die Zusammenarbeit der Werke positiv gesehen werden. Wo Verwaltungsstrukturen erheblich differieren, muss gefragt werden, ob deren Zusammenführung wirklich sinnvoll ist oder nur erneut Kräfte bindet. Der Nachweis weit überwiegend positiver Effekte muss Voraussetzung für die Entscheidung sein.