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Stellungnahme zur Verordnung über die Nebentätigkeit der Pfarrer und Pastorinnen sowie der Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen
 

Zu obengenannter Verordnung nimmt der Vorstand des Pfarrvereins wie folgt Stellung:

  1. Der Vorstand des Pfarrvereins begrüßt die Erarbeitung einer Verordnung, die die bisherige Unsicherheit beseitigen und die Voraussetzung für vergleichbare Verfahrensweisen schaffen soll.

  2. Der Vorstand bittet zu folgenden Punkten zu überprüfen, ob eine Veränderung sinnvoll ist:

    Zu § 2 Abs. 2 Satz 3
    Bei der Übernahme von Vormundschaften etc. sollte sichergestellt werden, dass die Übernahme in Fällen naher Verwandtschaft oder auch Freundschaft, in denen sich der Betroffene in einer Verpflichtung sieht, nicht versagt werden sollte.

    Zu § 2 Abs. 3
    Mit "ist zu versagen" wird dies zu einer gebundenen Entscheidung. Es sollte geprüft werden, ob Fälle denkbar sind, die auch einen finanziellen Verlust rechtfertigen. In der Begründung wurde von der Möglichkeit der Versagung zum Schutz des Betroffenen gesprochen, im Text der Verordnung, ist dies aber zwingend. Es sollte eine Formulierung gewählt werden, die den Schutz des Betroffenen gewährleistet, aber für den Ausnahmefall eine andere Verfahrensweise offen lässt.

    Zu § 5 Abs. 1
    Gibt es dazu eine Regelung im Bundesbeamtenrecht, die die Landeskirche zwingt, die Regelung zum Abführen zu erlassen? Nach unserer Auffassung setzt die bei Teildienstverhältnissen vorgesehene Verfahrensweise voraus, dass dem Betroffenen die Möglichkeit eines vollen Dienstverhältnisses angeboten worden ist. Zu prüfen ist außerdem, in wieweit Aufwendungen für die Altersversorgung u. a. anrechnungsfrei bleiben müssen, wenn die Landeskirche dafür nicht aufkommen wird und welcher Anspruch auf Altersbezüge aus dem abzuführenden Betrag entstehen muss.

    Da wir hoffen, dass unsere Anregungen aufgenommen werden, bitten wir, die endgültige der Synode vorzulegende Fassung zur abschließenden Stellungnahme für die Hand der Synodalen nochmals zur Verfügung zu stellen. Unsere Stellungnahme wird dann kurzfristig vorgelegt. Für die Richtigkeit Martin Michaelis
 
 
 
Thüringer Pfarrverein e. V.