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Stellungnahme zum Kirchengesetz zur Änderung pfarrerdienstlicher Bestimmungen

Der Vorstand der Pfarrervertretung würdigt die Bemühungen, den anstehenden Veränderungen bei der Zahl der Pfarrstellen in einer Weise Rechnung zu tragen, die für die Pfarrerschaft die Folgen weitestgehend abmildert und vor allem die Chancen des theologischen Nachwuchses erhält, ebenso dass die langfristigen Auswirkungen auf die "Attraktivität" des Pfarrberufes in den Blick genommen werden. Das ist wichtig, um einem momentanen Stellenmangel keinen langfristigen Pfarrermangel folgen zu lassen.

Der Vorstand unterstützt die in der Sachverhaltsdarstellung unter 4. Maßnahmen e) vorgetragene Bitte des Landeskirchenrates, auch in absehbarer Zeit wegfallende Pfarrstellen dennoch zu besetzen.

Der Vorstand verbindet dies mit der eindringlichen Mahnung, Fragen der Stellenbesetzung und Ausschreibung nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten zu sehen, sondern vorrangig unter geistlichen: es ist wichtig um unseres Auftrages, der Verkündigung des Wortes Gottes und der Reichung der Sakramente willen, auf (noch) vorhandenen Pfarrstellen so lange wie nur irgend möglich den Dienst sicherzustellen. Dies kann durch Pfarrer z.A. aber auch andere befristet erfolgen. Ebenso darf die Umwandlung von Pfarrstellen in Mitarbeiterstellen keinesfalls allein unter dem Gesichtspunkt kurzfristig wirksam werdender finanzieller Einsparungen bedacht werden. Das Ansparen von Personalkostenrücklagen durch Vakanzen darf nicht höher bewertet werden als die Verkündigung. Das entspräche möglicherweise dem Vergraben des anvertrauten Zentners mit den bekannten Folgen (Mt 25,14 ff).

Es ist zu prüfen, inwiefern das Problem des Pfarrstellenmangels durch entsprechende Regelungen erst provoziert worden ist. Solchen Entwicklungen sollte zukünftig vorausschauend entgegengewirkt werden.

Aus rechtlicher Sicht bestehen gegen die Änderungen keine Einwände.

Martin Michaelis, Vorsitzender