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Faltblatt mit Leistungen
Anträge für die Beantragung
von Leistungen des Thüringer Pfarrverein
e. V.
Alle Mitglieder erhalten:
- monatlich das ,,Deutsche Pfarrerblatt"
- 4-6 mal pro Jahr das ,,Hess. Pfarrblatt" mit
Thüringer Beiträgen
- jährlich den ,,Pfarramtskalender" des Verbandes
der deutschen Pfarrvereine
Alle Mitglieder haben über den Verein:
- Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
- Vertrags-Rechtsschutzversicherung
- Familien-Rechtsschutzversicherung
Diese drei Sparten der RS-Versicherungen hat
der Pfarrverein bei der Bruderhilfe Rechtsschutzversicherung
Kassel versichert; Anschrift: Bruderhilfe
34119 Kassel, Kölnische Str. 108, Tel. 0561/788-0
Alle Mitglieder können sich in Dienstrechtsfragen
beraten lassen.
Zur Pkw-Anschaffung kann ein zinsfreies Darlehen
von 2600 € (zurückzuzahlen innerhalb
36 Monaten) beantragt werden.
Lehrvikarinnen/vikare sind als Mitglieder
1 Jahr beitragsfrei.
Vikarinnen und Vikaren, soweit sie Mitglieder
sind, vermittelt auf Antrag der Verein:
- eine Einrichtungsbeihilfe von 600 €
- einen Zuschuß zur Pkw-Anschaffung von 600
€
Mitglieder des
Pfarrvereins erhalten auf Antrag für Kinder
auf weiterführenden Schulen eine Ausbildungsbeihilfe.
- Ausbildungsbeihilfe 5.-8. Schuljahr: 70
€
- Ausbildungsbeihilfe 9.-13. Schuljahr: 140
€
- Ausbildungsbeihilfe Studium: 300 €
Durch Vermittlung des Thüringer Pfarrvereins
kann beim Verband der deutschen Pfarrvereine
eine Studienhilfe in Form eines Darlehens
beantragt werden (ab 2 Kinder auf Hochschulen).
Kindern von Mitgliedern, die ein ,,Soziales
Jahr" ableisten und nur einen geringen Unterhaltszuschuß
bekommen (unter 250 € monatlich), kann
eine einmalige Beihilfe (500 €) gewährt
werden. Im Rahmen der Möglichkeiten können
verbilligte Ferienwohnungen - vor allem von
Familien mit Kindern - genutzt werden.
Mitglieder des Pfarrvereins erhalten zu ihrer
Silber-Ordination eine Dankgabe. Mitglieder
des Pfarrvereins erhalten auf Antrag zum Übergang
in den Ruhestand für die Beschaffung der Ruhestandswohnung
einen Zuschuß von 1000 €.
In sozialer Notlage (z.B. überdurchschnittliche
Krankheitskosten) kann eine Beihilfe gewährt
werden; vorausgesetzt wird eine Krankenversicherung
(bzw. Privatversicherung plus Beihilferegelung
der Landeskirche), die eine hundertprozentige
Absicherung im normalen Krankheitsfall vorsieht.
Unabhängig von den Einzelleistungen an Mitglieder
stellt sich der Thüringer Pfarrverein vor
allem folgende Aufgaben:
- Unterstützung von Pfarrfamilien in anderen
Ländern durch Teilhabe an der "Evangelischen
Partnerhilfe".
- Unterstützung von Pfarrfamilien der Slowakischen
Kirche Augsburgischen Bekenntnisses im Rahmen
der Partnerschaft Slowakei - Württemberg -
Thüringen.
- Verbindung zu den Pfarrvereinen in Deutschland,
besonders zum Partnerverein in Württemberg.
- Mitgliedschaft im Verband der deutschen
Pfarrvereine und in der ,,Konferenz europäischer
Pfarrvereine (KEP).
- Mithilfe zur Erhaltung des Deutschen Pfarrhaus-Archivs
im Lutherhaus Eisenach über die Mitgliedschaft
im Verband der deutschen Pfarrvereine.
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