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Leistungen des Thüringer Pfarrvereins e.V.
Stand: 20.09.2003
Faltblatt mit Leistungen

Anträge für die Beantragung von Leistungen des Thüringer Pfarrverein e. V.

Alle Mitglieder erhalten:

  • monatlich das ,,Deutsche Pfarrerblatt"
  • 4-6 mal pro Jahr das ,,Hess. Pfarrblatt" mit Thüringer Beiträgen
  • jährlich den ,,Pfarramtskalender" des Verbandes der deutschen Pfarrvereine

Alle Mitglieder haben über den Verein:
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
  • Vertrags-Rechtsschutzversicherung
  • Familien-Rechtsschutzversicherung


Diese drei Sparten der RS-Versicherungen hat der Pfarrverein bei der Bruderhilfe Rechtsschutzversicherung Kassel versichert; Anschrift: Bruderhilfe 34119 Kassel, Kölnische Str. 108, Tel. 0561/788-0
Alle Mitglieder können sich in Dienstrechtsfragen beraten lassen.

Zur Pkw-Anschaffung kann ein zinsfreies Darlehen von 2600 € (zurückzuzahlen innerhalb 36 Monaten) beantragt werden.

Lehrvikarinnen/vikare sind als Mitglieder 1 Jahr beitragsfrei.
Vikarinnen und Vikaren, soweit sie Mitglieder sind, vermittelt auf Antrag der Verein:

  • eine Einrichtungsbeihilfe von 600 €
  • einen Zuschuß zur Pkw-Anschaffung von 600 €

Mitglieder des Pfarrvereins erhalten auf Antrag für Kinder auf weiterführenden Schulen eine Ausbildungsbeihilfe.

  • Ausbildungsbeihilfe 5.-8. Schuljahr: 70 €
  • Ausbildungsbeihilfe 9.-13. Schuljahr: 140 €
  • Ausbildungsbeihilfe Studium: 300 €
    Durch Vermittlung des Thüringer Pfarrvereins kann beim Verband der deutschen Pfarrvereine eine Studienhilfe in Form eines Darlehens beantragt werden (ab 2 Kinder auf Hochschulen). Kindern von Mitgliedern, die ein ,,Soziales Jahr" ableisten und nur einen geringen Unterhaltszuschuß bekommen (unter 250 € monatlich), kann eine einmalige Beihilfe (500 €) gewährt werden. Im Rahmen der Möglichkeiten können verbilligte Ferienwohnungen - vor allem von Familien mit Kindern - genutzt werden.

Mitglieder des Pfarrvereins erhalten zu ihrer Silber-Ordination eine Dankgabe. Mitglieder des Pfarrvereins erhalten auf Antrag zum Übergang in den Ruhestand für die Beschaffung der Ruhestandswohnung einen Zuschuß von 1000 €.
In sozialer Notlage (z.B. überdurchschnittliche Krankheitskosten) kann eine Beihilfe gewährt werden; vorausgesetzt wird eine Krankenversicherung (bzw. Privatversicherung plus Beihilferegelung der Landeskirche), die eine hundertprozentige Absicherung im normalen Krankheitsfall vorsieht.

Unabhängig von den Einzelleistungen an Mitglieder stellt sich der Thüringer Pfarrverein vor allem folgende Aufgaben:
  • Unterstützung von Pfarrfamilien in anderen Ländern durch Teilhabe an der "Evangelischen Partnerhilfe".
  • Unterstützung von Pfarrfamilien der Slowakischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses im Rahmen der Partnerschaft Slowakei - Württemberg - Thüringen.
  • Verbindung zu den Pfarrvereinen in Deutschland, besonders zum Partnerverein in Württemberg.
  • Mitgliedschaft im Verband der deutschen Pfarrvereine und in der ,,Konferenz europäischer Pfarrvereine (KEP).
  • Mithilfe zur Erhaltung des Deutschen Pfarrhaus-Archivs im Lutherhaus Eisenach über die Mitgliedschaft im Verband der deutschen Pfarrvereine.

Thüringer Pfarrverein e. V.