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Ratgeber
Auto
zusammengestellt von Martin
Michaelis
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Wichtige
Information zur Dienstreise-Kasko-Versicherung
Die
Thüringer Landeskirche hat einen Versicherungsvertrag
mit der Ecclesia-Versicherungsgesellschaft
für Dienstfahrten abgeschlossen. Dieser
umfasst eine Vollkasko-Versicherung für
alle dienstlichen Fahrten, aber keine Haftpflichtversicherung.
Die Selbstbeteiligung beträgt 650,00
DM.
Wichtig ist,
dass die Selbstbeteiligung vom Versicherungsnehmer
zu zahlen ist, d.h. vom Auftraggeber der Dienstfahrt.
Das kann die Kirchgemeinde bei Fahrten in
ihrem Interesse sein oder die Landeskirche,
wenn in deren Auftrag gefahren wird bzw. wenn
die Pastorin oder der Pfarrer nach §
52 Verfassung angestellt ist.
Nur bei
nachgewiesener grober Fahrlässigkeit
kann der Auftraggeber diesen Anspruch ablehnen.
In diesem Fall zahlt aber meist die Versicherung
auch nicht. Wird der Schaden anstandslos von
der Versicherung reguliert, ist das ein Indiz
für die Berechtigung des Anspruchs auf
Erstattung des Selbstbehalts.
Bisher
ist das Rechtsdezernat unserer Bitte, dies
zu veröffentlichen, nicht nachgekommen.
Es sind auch Fälle bekannt, dass die
landeskirchliche Bereitschaft, den Selbstbehalt
zu übernehmen, eher gering ist, weil
steigende Kosten und eine Verteuerung der
Police befürchtet werden. Die Begründungen
reichen von "keine Dienstfahrt"
bis zur Unterstellung von grober Fahrlässigkeit.
Sollten Anträge
auf Erstattung des Selbstbehaltes abgelehnt
werden, ist die Unterstützung durch den
Pfarrverein unbedingt zu empfehlen. Eine entsprechende
Beratung kann bereits vor der Meldung des
Unfallschadens an die Kreiskirchenämter
bzw. die Versicherung sinnvoll sein.
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Fahrradunfall
- Wer zahlt?
Wer
auf einer Dienstreise mit dem Fahrrad unterwegs
ist, braucht eine Privathaftpflichtversicherung.
Das bewahrt ihn vor möglicherweise existenzgefährdenden
Ansprüchen, wenn er anderen einen Schaden
zugefügt hat, insbesondere dann, wenn
dieser grob fahrlässig herbeigeführt
wurde - und davor ist niemand sicher.
Die
Thüringer Landeskirche hat für Fahrräder
keine Dienstreisekaskoversicherung abgeschlossen.
Das ist auch verständlich, weil damit
erhebliche Versicherungskosten gespart werden,
zumal Fahrradunfälle eher selten sind
und die Schadenssummen kalkulierbar bleiben.
Was
die meisten nicht wissen: Wenn der Dienstherr
keine Versicherung abgeschlossen hat, muss
er den Schaden selbst regulieren. Mit der
Dienstreisekaskoversicherung kauft sich der
Dienstherr lediglich von dieser Pflicht frei.
Der Auftraggeber der Dienstfahrt, die Thüringer
Landeskirche bzw. die Kirchegemeinde, wird
also den Schaden zu zahlen haben.
Sollte
es bei der Anerkennung dieser Pflicht Probleme
geben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand
des Pfarrvereins.
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| Rabatte beim Fahrzeugkauf
Sowohl
über die Landeskirche (z.B. VW) wie auch
über die Handelsgesellschaft für
Kirche und Diakonie (z.B. Smart 17%, Volvo
14%) können teilweise nicht unerhebliche
Rabatte in Anspruch genommen werden. Dies
gilt aber nur für Fahrzeuge, die vorwiegend
dienstlich genutzt werden.
Nähere Auskünfte erleilt das Landeskirchenamt
bzw. die HKD in 22508 Hamburg Postfach 540
831; Tel 040 5473480 Fax 040 54734877/88;
Informationen unter www.hkd.de
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Darlehen
zum Fahrzeugkauf
Über
den Pfarrverein oder über das Landeskirchenamt
kann ein Darlehen in Höhe von bisher
5000 DM in Anspruch genommen werden. Das Darlehen
ist bis zu dieser Höhe zinslos. Der Vorteil
muss nicht versteuert werden. Die Höhe
der Steuerfreiheit nach der Euro-Umstellung
ist noch nicht bekannt. gegebenenfalls wird
die Höhe des möglichen Darlehens
daran angepasst werden müssen.
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Versicherungsnachlass
Versicherungsnehmer
bei der Bruderhilfe können neben dem
Beamtentarif einen Nachlass in Anspruch nehmen,
sofern sie Mitglied im Pfarrverein sind. Das
ist aber nur bei der Bruderrhilfe möglich.
Trotzdem sollte geprüft werden, ob nicht
hauseigene Versicherungen der Autofirmen günstiger
sind. Bei einigen Automarken gibt es nicht
unerhebliche Unterschiede.
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Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Vereinsmitglieder
sind über den Verein automatisch bei
der Bruderhilfe rechtsschutzversichert. Dies
wird aus den Beiträgen finanziert.
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Fahrtkostenerstattung
vom
1.1.2002 erhöht sich die Fahrtkostenpauschale
laut Amtsblatt 12/2001 für Inhaber von
Gemeindepfarrstellen auf monatlich 20 €
bzw. 35 €. Die Änderung bedarf eines
erneuten GKR_Beschlusses. (Anweisung KKA Meinigen)
Zum Nachweis des Anspruches sollte ein Fahrtenbuch
geführt werden. Die Erstattung für
erstattungsfähige Dienstfahrten beträgt
vom 1.4.2002 an (vorbehaltlich des Frühjahrssynodenbeschlusses)
0,30 € pro km.
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