Über uns
 Vorstand
 Aufgaben
 Satzung
 Leistungen
 Veranstaltungen
 Stellungnahmen
 Links
 Kontakt

 Service
 Geld
 Auto
 Formulare

Mail an uns
Drucken
 

Ratgeber Auto
zusammengestellt von Martin Michaelis

Wichtige Information zur Dienstreise-Kasko-Versicherung

Die Thüringer Landeskirche hat einen Versicherungsvertrag mit der Ecclesia-Versicherungsgesellschaft für Dienstfahrten abgeschlossen. Dieser umfasst eine Vollkasko-Versicherung für alle dienstlichen Fahrten, aber keine Haftpflichtversicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt 650,00 DM.

Wichtig ist, dass die Selbstbeteiligung vom Versicherungsnehmer zu zahlen ist, d.h. vom Auftraggeber der Dienstfahrt. Das kann die Kirchgemeinde bei Fahrten in ihrem Interesse sein oder die Landeskirche, wenn in deren Auftrag gefahren wird bzw. wenn die Pastorin oder der Pfarrer nach § 52 Verfassung angestellt ist.

Nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit kann der Auftraggeber diesen Anspruch ablehnen. In diesem Fall zahlt aber meist die Versicherung auch nicht. Wird der Schaden anstandslos von der Versicherung reguliert, ist das ein Indiz für die Berechtigung des Anspruchs auf Erstattung des Selbstbehalts.

Bisher ist das Rechtsdezernat unserer Bitte, dies zu veröffentlichen, nicht nachgekommen. Es sind auch Fälle bekannt, dass die landeskirchliche Bereitschaft, den Selbstbehalt zu übernehmen, eher gering ist, weil steigende Kosten und eine Verteuerung der Police befürchtet werden. Die Begründungen reichen von "keine Dienstfahrt" bis zur Unterstellung von grober Fahrlässigkeit. Sollten Anträge auf Erstattung des Selbstbehaltes abgelehnt werden, ist die Unterstützung durch den Pfarrverein unbedingt zu empfehlen. Eine entsprechende Beratung kann bereits vor der Meldung des Unfallschadens an die Kreiskirchenämter bzw. die Versicherung sinnvoll sein.

 

Fahrradunfall - Wer zahlt?

Wer auf einer Dienstreise mit dem Fahrrad unterwegs ist, braucht eine Privathaftpflichtversicherung. Das bewahrt ihn vor möglicherweise existenzgefährdenden Ansprüchen, wenn er anderen einen Schaden zugefügt hat, insbesondere dann, wenn dieser grob fahrlässig herbeigeführt wurde - und davor ist niemand sicher.

Die Thüringer Landeskirche hat für Fahrräder keine Dienstreisekaskoversicherung abgeschlossen. Das ist auch verständlich, weil damit erhebliche Versicherungskosten gespart werden, zumal Fahrradunfälle eher selten sind und die Schadenssummen kalkulierbar bleiben.

Was die meisten nicht wissen: Wenn der Dienstherr keine Versicherung abgeschlossen hat, muss er den Schaden selbst regulieren. Mit der Dienstreisekaskoversicherung kauft sich der Dienstherr lediglich von dieser Pflicht frei. Der Auftraggeber der Dienstfahrt, die Thüringer Landeskirche bzw. die Kirchegemeinde, wird also den Schaden zu zahlen haben.

Sollte es bei der Anerkennung dieser Pflicht Probleme geben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand des Pfarrvereins.

 

Rabatte beim Fahrzeugkauf

Sowohl über die Landeskirche (z.B. VW) wie auch über die Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie (z.B. Smart 17%, Volvo 14%) können teilweise nicht unerhebliche Rabatte in Anspruch genommen werden. Dies gilt aber nur für Fahrzeuge, die vorwiegend dienstlich genutzt werden. Nähere Auskünfte erleilt das Landeskirchenamt bzw. die HKD in 22508 Hamburg Postfach 540 831; Tel 040 5473480 Fax 040 54734877/88;
Informationen unter www.hkd.de

 

Darlehen zum Fahrzeugkauf

Über den Pfarrverein oder über das Landeskirchenamt kann ein Darlehen in Höhe von bisher 5000 DM in Anspruch genommen werden. Das Darlehen ist bis zu dieser Höhe zinslos. Der Vorteil muss nicht versteuert werden. Die Höhe der Steuerfreiheit nach der Euro-Umstellung ist noch nicht bekannt. gegebenenfalls wird die Höhe des möglichen Darlehens daran angepasst werden müssen.

 

Versicherungsnachlass

Versicherungsnehmer bei der Bruderhilfe können neben dem Beamtentarif einen Nachlass in Anspruch nehmen, sofern sie Mitglied im Pfarrverein sind. Das ist aber nur bei der Bruderrhilfe möglich. Trotzdem sollte geprüft werden, ob nicht hauseigene Versicherungen der Autofirmen günstiger sind. Bei einigen Automarken gibt es nicht unerhebliche Unterschiede.

 

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Vereinsmitglieder sind über den Verein automatisch bei der Bruderhilfe rechtsschutzversichert. Dies wird aus den Beiträgen finanziert.

 

Fahrtkostenerstattung

vom 1.1.2002 erhöht sich die Fahrtkostenpauschale laut Amtsblatt 12/2001 für Inhaber von Gemeindepfarrstellen auf monatlich 20 € bzw. 35 €. Die Änderung bedarf eines erneuten GKR_Beschlusses. (Anweisung KKA Meinigen) Zum Nachweis des Anspruches sollte ein Fahrtenbuch geführt werden. Die Erstattung für erstattungsfähige Dienstfahrten beträgt vom 1.4.2002 an (vorbehaltlich des Frühjahrssynodenbeschlusses) 0,30 € pro km.

 
 
Thüringer Pfarrverein e. V.